Gaswarngeräte – Was bei Wartung & Einsatz beachtet werden muss

BETRIEBE ÄUSSERN, DASS DIE WARTUNG VON MOBILEN GASWARNGERÄTEN SEHR UMSTÄNDLICH IST

Im Gespräch mit erfahrenen Kunden die mobile Gaswarngeräte verwenden kommt immer wieder ein wichtiges Thema auf den Tisch. Die regelmäßige Wartung! Diverse Merkblätter und Regelwerke fordern tägliche Funktionstests (engl. Bumptest) und eine, bis zu dreimal jährliche Kontrolle der mobilen Gaswarner. Doch teilweise sind die Geräte im Einsatz unterwegs oder liegen unbenutzt im Regal und warten auf Ihre Verwendung. Einfache Fragen werden zu unlösbaren Problemen. Wie wird die Kontrolle organisiert? Darf man ein Gerät zum Einsatz mitnehmen, wenn es einen Tag über dem Kontrolltermin ist? Darf ich ein Gerät ohne einen Funktionstest (Bumptest) einsetzen?

GASWARNGERÄTE SIND DIE BESTE ALTERNATIVE FÜR INDUSTRIEBETRIEBE

Hier ist eindeutig der Arbeitgeber gefragt der gemäß Arbeitsschutzgesetz für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich ist. Im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung wurde festgestellt das gefährliche Gase entstehen können die den Einsatz von mobilen Gaswarngeräten notwendig macht. Aus diesem Grund muss eine Arbeitsanweisung für die Arbeiten erstellt werden in denen die Anwendung der Gaswarngeräte sowie die Vorbereitung der Geräte beschrieben ist.

Der Arbeitsnehmer hat die Pflicht, gemäß Arbeitsschutzgesetz, sich an diese Anweisung zu halten um den Arbeitsschutz zu gewährleisten.

Daher sollte die Handhabung und die Kontrollen mit Fristen in der Arbeitsanweisung festgelegt sein.

WARTUNGSFRISTEN & EINSATZFÄHIGKEIT VON GASWARNGERÄTEN

Zurück zu der Frage, ob ein Gerät noch einsatzfähig ist wenn Fristen abgelaufen sind. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch das das Gerät einsatzfähig ist, jedoch geht der Arbeitnehmer ein unnötiges Risiko ein wenn er mobile Gaswarngeräte verwendet deren Wartungsfrist abgelaufen ist. Gleiches gilt für den Funktionstest mit Prüfgas.

Bleibt aber die Frage wie man diese Fristen einhalten kann? Dazu gibt es verschiedene Lösungen der Hersteller dieser Geräte:

Variante 1: Dem Hersteller oder Servicepartner das Gerät zur Wartung zusenden.

Diese Lösung ist weit verbreitet und lohnt sich für Kunden mit wenigen Geräten die regelmäßig Zugriff auf diese Geräte haben. Dazu wird das Gerät versendet und kommt nach ca. 1-2 Wochen wieder zurück mit einem Kontrollblatt

Variante 2: Einen Vorortservice bestellen der die Geräte im Betrieb testet und instand setzt.

Sollte eine größere Anzahl Gaswarngeräte vorhanden sein bietet sich an das ein Servicetechniker den Kunden besucht und diese Geräte kontrolliert. Dazu sollten die Geräte

Variante 3: Auf Hersteller zurückgreifen die eine automatische Kalibrierstation für tragbare Gaswarngeräte anbieten.

Variante 4: Durch Schulungen kann man sich die Fachkunde vermitteln lassen und die Kontrollen selbst durchführen. Dazu sollte er Arbeitgeber eine befähigte Person bestimmen die den Anforderungen der Merkblätter der BG RCI entspricht.