Funktions- und Systemkontrolle gemäß BG RCI T021/T023 für stationäre Gaswarnanlagen

Regelmäßige Wartungen an Gaswarnanlagen sind sowohl in der Betriebssicherheitsverordnung, als auch in den Regelwerken der Unfallversicherungen festgelegt. Doch was umfasst die Tätigkeiten bei einer „Wartung“. Eine klare Formulierung zu den regelmäßigen Tätigkeiten können Betreiber in den Merkblättern der BG RCI T021 und T023 nachlesen.

https://www.bgrci.de/exinfode/dokumente/gaswarneinrichtungen/

Eine Wartung bei Gawado ist immer eine Sicht- und Funktionskontrolle

Was umgangssprachlich „Wartung der Gaswarnanlage“ genannt wird ist in der Definition eine Sicht- und Funktionskontrolle die folgende Tätigkeiten umfasst:

  • Sichtkontrolle auf mechanische Beschädigungen, Verunreinigung der Sensoröffnung, Kontrolle der Betriebsanzeigen
  • Aufgabe von Null- und Prüfgas zur Kontrolle und Bewertung der Messwertanzeige (Kalibrierung) und gegebenenfalls Justierung
  • Kontrolle und Bewertung der Ansprechzeit gemäß den Angaben in der Betriebsanleitung des Herstellers
  • Vergleich mit Ergebnissen vorangegangener Funktionskontrollen
  • Auslösung von gerätespezifischen Testfunktionen für Anzeigeelemente bei laufendem Betrieb, dabei keine Auslösung von Schaltfunktionen
  • Bewertung der Kontrollen und Dokumentation der Ergebnisse, ggf. Maßnahmen einleiten

Eine Systemkontrolle umfasst zusätzlich die Schaltung der Sicherheitsfunktionen der Gaswarnanlagen.

Die Systemkontrolle durch unsere Servicetechniker ist nur in enger Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Anlage durchzuführen, insbesondere bei der Überprüfung der Sicherheitsfunktionen. Die Kontrolle von Sicherheitsfunktionen in Fremdanlagen, muss der Betreiber eigenständig dokumentieren.

Ist eine Systemkontrolle aus betrieblichen Gründen nicht möglich, sollte der Betreiber Schnittstellen festlegen und dokumentieren, bis zu denen die Systemkontrolle durchgeführt werden kann. Folgende Tätigkeiten umfasst eine Systemkontrolle:

  • Kontrolle aller Sicherheitsfunktionen einschließlich der Auslösung von Schaltfunktionen (z. B. Anlaufen einer technischen Lüftung oder anderer in der Gefährdungsbeurteilung aufgeführter Maßnahmen)
  • Kontrolle der Parametrierung durch Soll-/Ist-Vergleich
  • Kontrolle der Melde- und Registriereinrichtungen

Umfangreiche Systemkontrollen von Gaswarnanlagen benötigen mehr Planung.

Bitte teilen Sie uns frühzeitig mit ob eine Systemkontrolle erfolgen soll und in welchen Umfang die Sicherheitsfunktionen getestet werden müssen. Sobald wir diese Information haben planen wir diesen zusätzlichen Zeitaufwand ein.