Gaswarner – zuverlässiger Schutz vor gefährlichen Gasen

Gaswarner sind der Stand der Technik zum Schutz vor explosiven, giftigen und sauerstoffverdrängenden Gasen

Der §6 des Arbeitsschutzgesetzes fordert alle Arbeitgeber dazu auf die Gefährdung der Beschäftigten zu beurteilen und Maßnahmen zu ergreifen um diese Gefahren zu minimieren. Dieser Vorgang muss in einer Gefährdungsbeurteilung erfasst und dokumentiert werden.

Wird bei der Beurteilung die Gefährdung durch Gase festgestellt, muss ein sicherer Umgang mit der Gefahr gewährleistet werden. An erster Stelle sollte der sachgemäße Umgang mit diesen Gefahrstoffen beschrieben, geschult und dokumentiert werden. Die häufigsten Ursachen für Unfälle beim Umgang mit Gefahrstoffen wird durch die falsche Handhabung verursacht. Wenn der Umgang sichergestellt ist können technische Systeme einen zusätzlichen Schutz ermöglichen. Die Entstehung von Gasen bei Leckagen, Prozessen oder die Ansammlung in beengten Räumen könnte eine Gefahr darstellen.

Funktionalität des Gaswarners im Einsatz

Ein Gaswarner überwacht kontinuierlich die Umgebungsluft und reagiert auf entstehende Gase durch spezielle Sensorelemente innerhalb weniger Sekunden. Bereits kleine Konzentrationen werden detektiert und an eine Auswertezentrale übermittelt.

Bei der Überschreitung von Grenzwerten können Maßnahmen ergriffen werden um die Gasansammlung wieder zu beseitigen. Dazu könnte im ersten Schritt mit einer optischen oder akustischen Meldung, Mitarbeiter und Verantwortliche informiert werden.

Weitere Schritte könnten die Unterbrechung einer Gaszufuhr, Belüftung des Bereichs oder die Abschaltung von potentiellen Zündquellen zum Explosionsschutz sein.

Gaswarner als sicherste Möglichkeit zur Prävention von Gasunfällen

Viele Unternehmen stellen die Frage welches Gesetz den Einsatz eines Gaswarners vorschreibt. Und die Antwort ist immer gleich. Keins! Eine Gefahr durch Gase kann mit verschiedenen Maßnahmen minimiert werden und eine Möglichkeit bietet ein System das Gase dauerhaft überwacht.

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt unter anderem die Beurteilung von Gefährdungen durch Gase vor und ab dem Moment sollte gemäß der TRGS 460 der Stand der Technik ermittelt werden. Gaswarner werden bereits in vielen Branchen erfolgreich zum Schutz vor explosiven, toxischen und sauerstoffverdrängenden Gasen eingesetzt. Daher gelten diese Systeme als wirksames Schutzinstrument gegen gefährliche Gase die ein Betreiber zur Vermeidung von Gefahren durch gefährliche Gase einsetzen kann um seine Pflicht gemäß dem Arbeitsschutzgesetz §3 zu erfüllen.