Gemäß Arbeitsschutzgesetz §3 ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Sicherheit seiner Mitarbeiter. Um dieser Verantwortung nachzukommen, muss grundsätzlich eine Gefährdungsbeurteilung gemäß DGUV Vorschrift 1 §3 Abs. 3 und Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV §3 Abs.1 erstellt werden. Wird in dieser Bewertung eine Gefahr durch austretende oder entstehende gefährliche Gase definiert, sind zwangsläufig Maßnahmen für den sicheren Umgang umzusetzen und zu beschreiben. Ein Gaswarnsystem das frühzeitig und zuverlässig vor explosiven, toxischen oder sauerstoffverdrängenden Gase schützt, ist eine Lösung in vielen Anwendungen.