Viele Betreiber gehen davon aus, dass der Einsatz eines ATEX-Gaswarnsystems automatisch zu einer Reduzierung einer bestehenden Zone 1 auf Zone 2 führt.
Diese Annahme ist fachlich nicht korrekt.
Die Zoneneinstufung explosionsgefährdeter Bereiche erfolgt ausschließlich im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß EN 60079-10-1 und wird verbindlich im Explosionsschutzdokument festgelegt. Ein Gaswarnsystem allein bewirkt keine automatische Herabstufung.
Der Begriff „ATEX-Gaswarnsystem“ wird häufig unscharf verwendet. Tatsächlich sind zwei Aspekte zu unterscheiden:
Gaswarngeräte, die in einer explosionsgefährdeten Zone eingesetzt werden, müssen den Anforderungen der ATEX-Richtlinie entsprechen (ehemals 94/9/EG, heute 2014/34/EU).
Das bedeutet:
Das Gerät ist als elektrisches Betriebsmittel für Ex-Bereiche zugelassen
Es stellt selbst keine wirksame Zündquelle dar
Es ist entsprechend gekennzeichnet
Typischerweise betrifft dies ATEX-Transmitter mit Sensoren für brennbare Gase, die in Zone 1 oder Zone 2 installiert werden.
Wichtig:
Diese Zulassung bezieht sich ausschließlich auf die Gerätesicherheit – nicht automatisch auf die Eignung der Messfunktion für Explosionsschutzmaßnahmen.
Wenn ein Gaswarnsystem sicherheitstechnische Aufgaben übernimmt – etwa:
Alarmierung vor Erreichen der unteren Explosionsgrenze (UEG)
automatische Abschaltung
Aktivierung von Lüftungsanlagen
muss zusätzlich die messtechnische Funktionsfähigkeit für diese Anwendung nachgewiesen sein.
Dies erfolgt gemäß:
DIN EN 60079-29-1 (VDE 0400-1) – Messgeräte für brennbare Gase
DIN EN 50104 (VDE 0400-20) – Sauerstoffmessgeräte
Nur wenn diese Normen angewendet wurden, darf das Gerät eine Messfunktion für den Explosionsschutz übernehmen.
Die Zoneneinteilung nach EN 60079-10-1 basiert auf:
Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre
Dauer des Auftretens
Art der Freisetzungsquelle
Lüftungsverhältnissen
technischen Primärschutzmaßnahmen
Ein ATEX-Gaswarnsystem ist grundsätzlich eine überwachende (sekundäre) Schutzmaßnahme.
Es erkennt eine explosionsfähige Atmosphäre – verhindert jedoch nicht deren Entstehung.
Deshalb gilt:
➡ Die Installation eines Gaswarnsystems führt nicht automatisch zur Reduzierung von Zone 1 auf Zone 2.
Eine Anpassung der Zoneneinstufung ist nur möglich, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für Explosionsschutz nachgewiesen wird, dass:
die Eintrittswahrscheinlichkeit gefährlicher Atmosphäre signifikant reduziert wird
die Dauer des Auftretens ausreichend verkürzt wird
technische Schutzmaßnahmen nachweislich wirksam und dauerhaft zuverlässig sind
Diese Bewertung muss:
normkonform erfolgen
technisch begründet sein
im Explosionsschutzdokument nachvollziehbar dokumentiert werden
Erst dann kann eine Herabstufung von Zone 1 auf Zone 2 fachlich gerechtfertigt sein.
Betreiber haben keinen freien Interpretationsspielraum, wohl aber einen fachlich begründeten Bewertungsspielraum innerhalb der einschlägigen Normen. Dazu gehört z. B.:
✔ Bewertung der Freisetzungswahrscheinlichkeit
✔ Berücksichtigung technischer Maßnahmen (Lüftung, Gehäusedruck, Abdichtungen)
✔ Einordnung der Wirksamkeit eines Gaswarnsystems im Gesamt-Explosionsschutzkonzept
Ein ATEX-Gaswarnsystem kann dabei als ergänzende Schutzmaßnahme berücksichtigt werden — wenn seine Funktionsfähigkeit für die jeweilige Anwendung nachweislich gegeben ist. Dies muss im Explosionsschutzdokument transparent dokumentiert werden.
Ein ATEX-Gaswarnsystem:
✔ darf im Ex-Bereich betrieben werden
✔ kann eine geprüfte Messfunktion für den Explosionsschutz besitzen
✔ kann Teil eines ganzheitlichen Explosionsschutzkonzepts sein
Aber:
Es ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung nach EN 60079-10-1
und führt nicht automatisch zur Reduzierung einer Zone 1 auf Zone 2.
Die Zoneneinstufung bleibt das Ergebnis einer systematischen, normkonformen Bewertung – dokumentiert im Explosionsschutzdokument.
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