Neuigkeiten

Änderung der Wartungsintervalle für Gaswarnanlagen durch die BG RCI

9. April 2019

Die Überarbeitung der Merkblätter für Gaswarneinrichtungen von Januar 2016 beinhalten viele Neuerungen über die wir unsere Kunden gerne informieren möchten.

Hintergrund:

Die Berufsgenossenschaft für Rohstoffe und Chemische Industrie veröffentlicht bereits seit vielen Jahren Merkblätter, die Betreibern einen Leitfaden bieten zum Schutz vor explosiven, toxischen und sauerstoffverdrängenden Gasen und Dämpfen durch ein Gaswarnsystem. Sie erhalten diese Merkblätter unter www.BGRCI.de.

Unter folgenden Stichworten erhalten Sie weitere Informationen:

T021 Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff

T023 Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz

T055 Antworten auf häufig gestellte Fragen: Mess- und Warngeräte für den Explosionsschutz

Diese Merkblätter beschreiben wesentliche Punkte aus geltenden Vorschriften und Regelwerken um Betreibern eine Hilfestellung bei der Handhabung von Gaswarneinrichtungen zu bieten. Dies umfasst Anleitungen für die Auslegung, Erstinbetriebnahme, Einsatz, Wartung und Instandsetzung von sicherheitsrelevanten Gaswarnsystemen.

Weitergehende Hinweise finden sich in der Norm DIN EN 45544 und DIN EN 60079-29

In den Merkblättern T021 und T023 wurde im Januar 2016 eine besondere Vereinheitlichung getroffen. Die vorherige Ausgabe hat bei toxischen Gasen und Sauerstoff noch eine halbjährliche Funktionskontrolle empfohlen. Bei explosiven Gasen, gab es bereits vor Januar 2016 ein maximales Intervall von 4 Monaten für eine Funktionskontrolle. In der Neuauflage von Januar 2016 wurde dies nun vereinheitlicht und bei toxischen und sauerstoffverdrängenden Gasen auf ein Intervall von maximal 4 Monaten verkürzt. Ausgenommen sind Gaswarneinrichtungen mit einer Selbstüberwachung (z.B.: Infrarot Messprinzip) die ein maximales Intervall von 12 Monaten ermöglichen. Mit dieser Änderung werden Festlegungen aus früheren Veröffentlichungen der T021 und T023 unwirksam gemacht und müssen neu bewertet und angepasst werden.

Was bedeutet das für Betreiber?

Kunden die bereits ein Gaswarnsystem haben, müssen prüfen welches Wartungsintervall bei Ihrem System aktuell umgesetzt wird. Sollte es den Vorgaben der BG RCI entsprechen, betreiben Sie Ihr System bereits nach dem Stand der Technik.

Sollten Ihre Intervalle nicht den Vorgaben entsprechen, empfehlen wir Ihnen, diese anzupassen. Für die Umsetzung stehen haben Sie folgende Möglichkeiten.

  1. Durch eine Schulung zum qualifizierten Fachpersonal und den notwendigen Werkzeugen einschließlich Prüfgase können Sie die Funktionskontrollen selbstständig durchführen.
  2. Wir übernehmen für Sie die notwendigen Systemkontrollen durch unsere befähigten Personen und halten so die entsprechenden Fristen ein.

Als Dienstleister für Gaswarnsysteme bieten wir Ihnen Produkte und Dienstleistungen rund um das Thema Gaswarnsysteme.

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