Gaswarnanlagen schützen Menschenleben. Damit diese Schutzfunktion gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zuverlässig gewährleistet ist, muss regelmäßig geprüft werden – und zwar vollständig. Was auf den ersten Blick einfach klingt, ist in der Praxis oft von einer entscheidenden Frage abhängig: Was kann der Servicetechniker eigenständig testen, und was liegt in der Verantwortung des Betreibers?
Warum ist die vollständige Prüfung so wichtig?
Im Explosionsschutz zählen dazu zum Beispiel die automatische Abschaltung elektrischer Geräte zur Vermeidung von Zündfunken oder die automatische Entlüftung von Arbeitsbereichen zur Verhinderung gefährlicher Gasansammlungen. Auch betriebliche Auflagen, die eine Aufschaltung auf die Feuerwehrleitstelle vorschreiben, fallen in diese Kategorie.
Diese Schaltfunktionen sind keine optionalen Zusatzmaßnahmen – sie sind fester Bestandteil der betrieblichen Schutzkonzepte und müssen mindestens einmal jährlich auf ihre Funktion geprüft werden. Die Grundlage dafür bilden die Gefährdungsbeurteilung und das Explosionsschutzdokument des Betreibers.
Organisation, Umsetzung und Verantwortung für die Prüfung dieser Schutzmaßnahmen liegen beim Betreiber. Gawado unterstützt bei der Durchführung – die Systemkontrolle Stufe 2 bietet dafür den strukturierten Rahmen. Der Betreiber wird aktiv einbezogen, bestätigt die ordnungsgemäße Funktion und dokumentiert dies durch seine Unterschrift im Prüfbericht.
So läuft Ihr Wartungstermin ab
Bevor unsere Techniker mit der eigentlichen Prüfung beginnen, findet ein kurzes Vorgespräch mit dem Betreiber oder der zuständigen Ansprechperson statt. Dabei werden drei Punkte geklärt:
Die Antwort auf diese Frage bestimmt den Umfang der Prüfung:
Wenn Alarme scharf getestet werden können, führen wir eine Systemkontrolle durch – mindestens Stufe 1, bei entsprechender Vorbereitung und Betreiberbeteiligung auch Stufe 2.
Wenn das nicht möglich ist – zum Beispiel weil der Betrieb läuft, keine Koordination mit der Leitstelle möglich ist oder der zuständige Ansprechpartner nicht verfügbar ist – führen wir eine Funktionskontrolle durch. Die Sensorik wird vollständig geprüft, Alarme werden nicht ausgelöst.
Was beinhalten die Kontrollen?
Funktionskontrolle – Sensorik ohne Alarmschaltung
Die Funktionskontrolle bildet die Basis jeder Wartung. Unsere Techniker prüfen alle Sensoren auf Funktion, Messwert und Ansprechverhalten. Die Prüfung erfolgt vollständig eigenständig – ohne Auslösung von Alarm- oder Schaltfunktionen. Kein Koordinationsaufwand für den Betreiber, keine Betriebsunterbrechung.
Systemkontrolle Stufe 1 – alles was der Techniker eigenständig prüfen kann
Über die reine Sensorprüfung hinaus werden im Rahmen der Systemkontrolle Stufe 1 alle Alarm- und Schaltfunktionen getestet, die unser Techniker vor Ort eigenständig auslösen, beobachten und dokumentieren kann:
Die Systemkontrolle Stufe 1 ist ohne Beteiligung des Betreibers vollständig durchführbar.
Systemkontrolle Stufe 2 – sicherheitsrelevante Schaltungen mit Betreiberbeteiligung
Viele Gaswarnanlagen sind mit Schaltfunktionen verbunden, die direkt in den Betrieb eingreifen – zum Beispiel Notabschaltungen, Lüftungsansteuerungen oder die Aufschaltung auf eine Feuerwehrleitstelle. Diese Schaltfunktionen können nicht eigenständig durch unsere Techniker getestet werden, da ihre Auslösung eine Betriebsunterbrechung erfordert und die Verantwortung beim Betreiber liegt.
Im Rahmen der Systemkontrolle Stufe 2 werden diese Funktionen gemeinsam mit dem Betreiber geprüft. Der Betreiber bestätigt die ordnungsgemäße Funktion durch seine Unterschrift im Prüfbericht. Erst dann gilt die Systemkontrolle als vollständig abgeschlossen.
Kann die Systemkontrolle Stufe 2 beim regulären Wartungstermin nicht durchgeführt werden, wird dies im Servicebericht dokumentiert und ein gesonderter Termin vereinbart. Systemkontrolle Stufe 1 erfolgreich durchgeführt – Systemkontrolle Stufe 2 erforderlich, Terminierung erforderlich
Was bedeutet das konkret?
Eine Gaswarnanlage, die ausschließlich mit lokalen Signalgebern wie Lampen und Hupen ausgestattet ist, wird mit der Systemkontrolle Stufe 1 vollständig geprüft – ohne weiteren Aufwand für den Betreiber.
Sobald sicherheitsrelevante Schaltfunktionen nach extern vorhanden sind, ist die Beteiligung des Betreibers erforderlich, um die Systemkontrolle vollständig abzuschließen. Diese Betreiberpflicht ergibt sich aus der gesetzlichen Verantwortung des Betreibers für den sicheren Betrieb seiner Anlage gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Ihr Vorteil: Volle Transparenz im Servicebericht
Jeder Gawado-Servicebericht weist klar aus, welche Stufe der Systemkontrolle durchgeführt wurde und ob eine Stufe 2 noch aussteht. So haben Sie als Betreiber jederzeit den vollständigen Überblick über den Prüfstatus Ihrer Anlage.
Bei Fragen zur Systemkontrolle Ihrer Anlage sprechen Sie uns gerne an.
Gawado Gaswarnsysteme GmbH Tel: +49 (0) 231 / 139703-0 info@gawado.com

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