Vermeiden Sie Ausfallzeiten und Haftungsrisiken.
Wir unterstützen Sie schnell, kompetent und normgerecht.
✔ Kostenlose Erstberatung – unverbindlich & persönlich
✔ Angebot innerhalb von 24 Stunden
✔ 100 % normkonform nach DIN
Ein sicheres Gaswarnsystem ist heute kein „nice to have“ mehr – es ist unverzichtbar für den Schutz von Menschen und Anlagen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§3 ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 1 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gefahren zu erkennen, zu bewerten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Wenn Gase als Gefährdung definiert werden, dann ist ein funktionierendes System zur frühzeitigen Erkennung von explosiven, toxischen oder sauerstoffverdrängenden Gasen nicht nur sinnvoll – sondern rechtlich bindend.
Der Grundstein eines sicheren Systems ist die Gefährdungsbeurteilung. Nur wenn klar definiert ist, wo Gefahren entstehen können, lassen sich passende Schutzmaßnahmen auswählen und rechtssicher dokumentieren.
Wichtige Fragen:
Erst wenn diese Punkte geklärt sind, kann ein Gaswarnsystem sinnvoll ausgewählt werden.
Die Auswahl und Planung eines Gaswarnsystems darf nicht dem Zufall überlassen werden. Es geht um Leben, Gesundheit und rechtliche Verantwortung.
Deshalb empfehlen wir unbedingt, sich von Fachplanern, Sicherheitsingenieuren oder spezialisierten Dienstleistern beraten zu lassen. Nur so werden die Risiken richtig bewertet und passgenaue Sicherheitskonzepte erstellt.
Unser Tipp: Verlassen Sie sich nicht auf Schlagworte wie ATEX, SIL2 oder DIN EN allein – sondern auf die konkrete Anforderung aus der Gefährdungsbeurteilung.
Viele Hersteller bieten Produkte mit unterschiedlichsten Zulassungen an. Wichtig ist dabei, genau zu wissen, welche wirklich notwendig sind:
Unserer Erfahrung nach gilt: Nur Zulassungen voraussetzen, die tatsächlich erforderlich sind – zu viele unnötige Zertifikate treiben Kosten ohne echten Nutzen.
Die fachkundige Montage und Inbetriebnahme sind entscheidend:
Gemäß den Regelwerken BG RCI T021/T023 muss die Inbetriebnahme durch befähigte Personen erfolgen. Danach sollte der Betreiber eine ausführliche Einweisung erhalten und alle Ergebnisse dokumentiert haben.
Ein Gaswarnsystem darf nach der Installation nicht „hingestellt und vergessen“ werden. Die Verantwortung liegt beim Betreiber – definiert in der BetrSichV und den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken.
Deshalb ist eine regelmäßige Wartung und klare Organisation der Funktions- und Systemkontrollen Pflicht. Die Funktionskontrolle prüft Sensorik und Auswertung. Die Systemkontrolle erweitert dies um Alarm- und Sicherheitsketten.
Empfohlen: mindestens einmal jährlich, besser in fest definierten Intervallen.
Ihre Sicherheit ist unsere Mission! Kontaktieren Sie uns unverbindlich für eine persönliche Beratung oder ein Angebot.
Email: experte@gawado.com
Telefon: +49 (0)231 139703-0
Diese Beiträge könnten ebenfalls für Sie von Interesse sein.
Lassen Sie sich von uns kontaktieren. Wir prüfen gemäß der berufsgenossenschaftlichen und technischen Regeln.