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Die Einhaltung der richtigen Wartungsintervalle für Gaswarnanlagen ist keine Empfehlung – sie ist gesetzliche Pflicht. Betreiber tragen die volle Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter und Anlagen. Fehlerhafte oder versäumte Wartungen können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern im Ernstfall Menschenleben gefährden.
Doch welche Wartungsintervalle gelten konkret?
Was fordern BG RCI T021/T023 und die Betriebssicherheitsverordnung?
Und wie setzen Unternehmen diese Anforderungen effizient um?
Hier erhalten Sie die klare Übersicht.
Gemäß:
Arbeitsschutzgesetz §3
DGUV Vorschrift 1 §3
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) §3
BG RCI T021 und T023
müssen sicherheitsrelevante Einrichtungen regelmäßig geprüft und dokumentiert werden.
Eine stationäre Gaswarnanlage gilt als sicherheitsgerichtetes Warnsystem.
Damit ist sie wartungspflichtig.
Der Betreiber ist verpflichtet:
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen
Prüfintervalle festzulegen
Wartungen zu dokumentieren
Funktionsfähigkeit dauerhaft sicherzustellen
Die genauen Intervalle hängen von Einsatzbereich, Gasart und Gefährdungsbeurteilung ab. In der Praxis haben sich folgende Zeiträume etabliert:
Intervall: je nach Gefährdungsbeurteilung
Kontrolle auf Beschädigungen, Verschmutzungen, mechanische Einflüsse
Intervall: regelmäßig (häufig halbjährlich oder jährlich)
Prüfung der Sensorik mittels Prüfgas
Überprüfung der Ansprechzeiten
Mindestens einmal jährlich
Prüfung der gesamten Sicherheitskette
Kontrolle von Alarmgebern, Relais, Abschaltungen
Dokumentation gemäß BG RCI T021/T023
Herstellerabhängig
Besonders wichtig bei toxischen oder explosiven Gasen
Viele Betreiber setzen „Wartung“ gleich mit „Sensorprüfung“.
Doch die BG RCI unterscheidet klar:
Funktionskontrolle
→ Prüfung der Gassensorik und Messgenauigkeit
Systemkontrolle
→ Prüfung der kompletten Alarm- und Sicherheitskette
→ Einbindung von Abschaltungen
→ Überprüfung der Zentrale
→ Dokumentation der Gesamtfunktion
Eine reine Sensorprüfung reicht nicht aus, wenn das System sicherheitsgerichtet eingesetzt wird.
Die Intervalle ergeben sich aus:
Art der überwachten Gase (CO, CO₂, H₂S, explosive Gase etc.)
ATEX-Zonen
Umgebungsbedingungen (Staub, Feuchte, Temperatur)
Herstellerangaben
Gefährdungsbeurteilung
Betriebsdauer und Belastung
In sensiblen Bereichen können verkürzte Intervalle erforderlich sein.
Die Folgen können erheblich sein:
Verlust des Versicherungsschutzes
Haftungsrisiken für Betreiber
Bußgelder
behördliche Auflagen
Stilllegung der Anlage
Im Schadensfall wird immer geprüft, ob die Wartungsintervalle eingehalten und dokumentiert wurden.
Erfolgreiche Betreiber setzen auf:
klare Wartungsplanung
dokumentierte Prüfroutinen
externe befähigte Personen
digitale Wartungsnachweise
feste Serviceverträge
Eine strukturierte Organisation erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern reduziert langfristig Kosten durch Vermeidung von Fehlalarmen oder Anlagenstillständen.
Mindestens einmal jährlich sollte eine umfassende Systemkontrolle erfolgen. Funktionsprüfungen können je nach Gefährdungsbeurteilung häufiger notwendig sein.
Gemäß BG RCI T021/T023 müssen Inbetriebnahme und Systemkontrolle durch befähigte Personen erfolgen.
Ja. Sie ergeben sich aus Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken.
Ja. Eine lückenlose Dokumentation ist erforderlich und kann im Schadensfall entscheidend sein.
Als Spezialist für stationäre und tragbare Gaswarnsysteme unterstützen wir Unternehmen bei:
Festlegung geeigneter Wartungsintervalle
Durchführung von Funktions- und Systemkontrollen
Dokumentation gemäß BG RCI
Optimierung bestehender Wartungskonzepte
Unsere erfahrenen Servicetechniker arbeiten herstellerunabhängig und normkonform.
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