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ATEX-Gaswarnsystem richtig einsetzen: Warum ein Gaswarnsystem nicht automatisch Zone 1 auf Zone 2 reduziert

27. Februar 2021

ATEX-Gaswarnsystem und Zoneneinstufung: Führt ein Gaswarnsystem zur Reduzierung von Zone 1 auf Zone 2?

Viele Betreiber gehen davon aus, dass der Einsatz eines ATEX-Gaswarnsystems automatisch zu einer Reduzierung einer bestehenden Zone 1 auf Zone 2 führt.

Diese Annahme ist fachlich nicht korrekt.

Die Zoneneinstufung explosionsgefährdeter Bereiche erfolgt ausschließlich im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gemäß EN 60079-10-1 und wird verbindlich im Explosionsschutzdokument festgelegt. Ein Gaswarnsystem allein bewirkt keine automatische Herabstufung.


Was ist ein ATEX-Gaswarnsystem?

Der Begriff „ATEX-Gaswarnsystem“ wird häufig unscharf verwendet. Tatsächlich sind zwei Aspekte zu unterscheiden:

1. ATEX-Zündschutz (Gerätesicherheit)

Gaswarngeräte, die in einer explosionsgefährdeten Zone eingesetzt werden, müssen den Anforderungen der ATEX-Richtlinie entsprechen (ehemals 94/9/EG, heute 2014/34/EU).

Das bedeutet:

  • Das Gerät ist als elektrisches Betriebsmittel für Ex-Bereiche zugelassen

  • Es stellt selbst keine wirksame Zündquelle dar

  • Es ist entsprechend gekennzeichnet

Typischerweise betrifft dies ATEX-Transmitter mit Sensoren für brennbare Gase, die in Zone 1 oder Zone 2 installiert werden.

Wichtig:
Diese Zulassung bezieht sich ausschließlich auf die Gerätesicherheit – nicht automatisch auf die Eignung der Messfunktion für Explosionsschutzmaßnahmen.


2. Messfunktion für den Explosionsschutz

Wenn ein Gaswarnsystem sicherheitstechnische Aufgaben übernimmt – etwa:

  • Alarmierung vor Erreichen der unteren Explosionsgrenze (UEG)

  • automatische Abschaltung

  • Aktivierung von Lüftungsanlagen

muss zusätzlich die messtechnische Funktionsfähigkeit für diese Anwendung nachgewiesen sein.

Dies erfolgt gemäß:

  • DIN EN 60079-29-1 (VDE 0400-1) – Messgeräte für brennbare Gase

  • DIN EN 50104 (VDE 0400-20) – Sauerstoffmessgeräte

Nur wenn diese Normen angewendet wurden, darf das Gerät eine Messfunktion für den Explosionsschutz übernehmen.


Einfluss eines ATEX-Gaswarnsystems auf die Zoneneinstufung

Die Zoneneinteilung nach EN 60079-10-1 basiert auf:

  • Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre

  • Dauer des Auftretens

  • Art der Freisetzungsquelle

  • Lüftungsverhältnissen

  • technischen Primärschutzmaßnahmen

Ein ATEX-Gaswarnsystem ist grundsätzlich eine überwachende (sekundäre) Schutzmaßnahme.

Es erkennt eine explosionsfähige Atmosphäre – verhindert jedoch nicht deren Entstehung.

Deshalb gilt:

➡ Die Installation eines Gaswarnsystems führt nicht automatisch zur Reduzierung von Zone 1 auf Zone 2.


Wann kann eine Zonenreduzierung möglich sein?

Eine Anpassung der Zoneneinstufung ist nur möglich, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für Explosionsschutz nachgewiesen wird, dass:

  • die Eintrittswahrscheinlichkeit gefährlicher Atmosphäre signifikant reduziert wird

  • die Dauer des Auftretens ausreichend verkürzt wird

  • technische Schutzmaßnahmen nachweislich wirksam und dauerhaft zuverlässig sind

Diese Bewertung muss:

  • normkonform erfolgen

  • technisch begründet sein

  • im Explosionsschutzdokument nachvollziehbar dokumentiert werden

Erst dann kann eine Herabstufung von Zone 1 auf Zone 2 fachlich gerechtfertigt sein.


Wo hat der Betreiber Spielraum?

Betreiber haben keinen freien Interpretationsspielraum, wohl aber einen fachlich begründeten Bewertungsspielraum innerhalb der einschlägigen Normen. Dazu gehört z. B.:

✔ Bewertung der Freisetzungswahrscheinlichkeit
✔ Berücksichtigung technischer Maßnahmen (Lüftung, Gehäusedruck, Abdichtungen)
✔ Einordnung der Wirksamkeit eines Gaswarnsystems im Gesamt-Explosionsschutzkonzept

Ein ATEX-Gaswarnsystem kann dabei als ergänzende Schutzmaßnahme berücksichtigt werden — wenn seine Funktionsfähigkeit für die jeweilige Anwendung nachweislich gegeben ist. Dies muss im Explosionsschutzdokument transparent dokumentiert werden.


Fazit: ATEX-Gaswarnsystem ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung

Ein ATEX-Gaswarnsystem:

✔ darf im Ex-Bereich betrieben werden
✔ kann eine geprüfte Messfunktion für den Explosionsschutz besitzen
✔ kann Teil eines ganzheitlichen Explosionsschutzkonzepts sein

Aber:

Es ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung nach EN 60079-10-1
und führt nicht automatisch zur Reduzierung einer Zone 1 auf Zone 2.

Die Zoneneinstufung bleibt das Ergebnis einer systematischen, normkonformen Bewertung – dokumentiert im Explosionsschutzdokument.

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